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  • Veröffentlichungsdatum 01.04.2015
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Psychotherapeutische Kompetenz einbeziehen und nutzen

Präventionsgesetz - Pressemitteilung 06/2015

Berlin, 01.04.2015. Angesichts der jetzt vom wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIDO) erneut festgestellten steigenden Zahlen von Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen ist es unverständlich, dass im geplanten Präventionsgesetz der Erhaltung der psychischen Gesundheit so wenig Bedeutung beigemessen wird. Träte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Entwurfsform in Kraft, könnten Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen nur von dafür nicht spezifisch ausgebildeten Ärzten, nicht jedoch von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wahrgenommen werden. „Damit wird ein zentraler Baustein zur Prävention psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung verhindert und das Gesetz wird in seiner Wirkung beeinträchtigt“, betont der Bundesvorstand der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) jetzt in Berlin.
 
So werden im Gesetzentwurf die spezifischen Aufgaben der Psychotherapeuten bei der Prävention nicht geregelt und die fachliche Kompetenz der Psychotherapeuten für eine wirksame Prävention psychischer Erkrankungen nicht zur Kenntnis genommen.
 
Die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Krankheiten haben nach den Angaben des WIdO bei den AOK-Versicherten in den letzten zehn Jahren um 74 Prozent zugenommen, während sie bei den somatischen Krankheiten nahezu gleich geblieben sind. Die Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen dauern mit 25,2 Tagen je Fall mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,9 Tagen. Dass Dienstleistungsberufe  wie Altenpflege oder Arbeit in Callcentern besonders betroffen sind, liegt nach Einschätzung der DPtV möglicherweise auch an den spezifischen Belastungen in diesen Berufen, in denen ein intensiver und zeitlich eng getakteter Kontakt mit den Kunden notwendig ist.

Auch nach dem „iga.Report 28“, der gemeinsam vom BKK-Dachverband, der DGUV, der AOK und dem vdek vorgestellt wurde, besteht ein starker Zusammenhang u.a. zwischen einer arbeitsplatzbezogenen geringen Entscheidungsfreiheit, hoher psychischer Anforderung und einem Ungleichgewicht zwischen Einsatz und Anerkennung. Anscheinend sind diese Konstellationen bei Dienstleistungsberufen besonders ausgeprägt.
 
Volkswirtschaftlich führen Frühberentungen, Arbeitsausfälle, langwierige stationäre Behandlungen und steigende Ausgaben für Psychopharmaka nach gesundheitsökonomischen Berechnungen zu direkten Kosten psychischer Erkrankungen von jährlich mindestens 28,7 Milliarden Euro und zu  indirekten Kosten durch Arbeits- und Produktionsausfälle auf mindestens 26,1 Milliarden Euro.
 
Besonders unter dem ökonomischen Aspekt betrachtet ist es völlig unverständlich, wieso die für die Aufgaben der Prävention geeigneten Berufsgruppen einfach außen vor gelassen werden. „Wir fordern dringend eine Anpassung des Gesetzesentwurfs und plädieren für die Übernahme der Verantwortung für die Bevölkerung. Und zwar sowohl aus gesundheitlicher als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht“, unterstrich der stellv. Bundesvorsitzende der DPtV Dipl.-Psych. Dieter Best die Forderung der Psychotherapeuten und verweist noch einmal auf den iga.Report, der feststellt, „dass es eine Vielzahl von Belegen für die Effektivität psychologischer Präventionsmaßnahmen gibt“.