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  • Veröffentlichungsdatum 10.10.2016
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Psychotherapeutische Praxen – Aktuelle Kostenstrukturerhebung Statistisches Bundesamt (Destatis)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in vierjährlichem Turnus führt das Statistische Bundesamt (Destatis) eine repräsentative Untersuchung über Kostenstrukturen in ärztlichen, - zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen durch.
In diesen Tagen wird eine Zufallsstichprobe von 5 % aller niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeschrieben, um über die erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung des Jahres 2015 Auskunft zu geben.

Um eine Mehrfachbelastung auszuschließen werden Praxen, die bereits in 2011 an der Befragung teilgenommen haben, in der jetzt anlaufenden Erhebung nicht erneut angeschrieben.
Die Erhebung ist als Online- Befragung konzipiert. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmern vom Statistischen Bundesamt zugesandt. Sie haben dann vier Wochen Zeit die Fragen zu bearbeiten.
Auf Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) besteht Auskunftspflicht.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Sommer 2017 vorgesehen. Sie dienen, laut Destatis unter anderem der „Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“.
Für die Weiterentwicklung der Honorare der Psychotherapeuten sind die Angaben zu den Einkünften und zu den häufig unterschätzten Kosten sowie dem personellen Einsatz von erheblicher Bedeutung.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 und den darüber eingeführten Strukturzuschlag werden regelhaft die Personalkosten insbesondere auch der durchschnittlich ausgelasteten Praxen, unterschätzt. Auch bei der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind Daten zu den Aufwendungen einer psychotherapeutischen Praxis von erheblicher Bedeutung.

Damit wird deutlich: Die Ergebnisse dieser Befragung können für unseren Berufsstand von großer honorarpolitischer Bedeutung sein, weil sie eine empirisch ermittelte Argumentationshilfe in der Auseinandersetzung um eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der niedergelassenen Praxis liefern.
Sollten die Geschäftsunterlagen (Steuererklärung, Finanzamtsbescheid, Einnahme- Überschussrechnung o.ä.) für den Berichtszeitraum noch nicht vorliegen, bittet das Statistische Bundesamt um „sorgfältige Schätzung“.

In den vorbereitenden Beratungen mit dem Statistischen Bundesamt war die Einführung einer Kategorie halber/voller Versorgungauftrag leider nicht realisierbar. Bitte bringen Sie diese Angabe unter „Bemerkungen“ am Schluss der Befragung ein.
Für Existenzgründer im Kalenderjahr der Betriebseröffnung besteht keine Auskunftspflicht. In den beiden darauffolgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht wenn das Unternehmen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 800.000 Euro erwirtschaftet hat. Diese Voraussetzungen müssen entsprechend belegt werden – Erklärung des Steuerberaters, des Finanzamtes o.ä.. Gegebenenfalls wird ein gesonderter Erhebungsbogen durch Destatis zur Verfügung gestellt.

Bitte lesen Sie die in der Befragung hinterlegten Hinweise aufmerksam. Darüber hinaus stehen Ihnen die DPtV Bundesgeschäftsstelle und Ihre Landesgruppe für weitere Fragen beratend zur Seite.

Vielen Dank, dass Sie sich an der Befragung beteiligen.