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  • Veröffentlichungsdatum 03.02.2017
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Reform der Psychotherapie-Richtlinie – der Zeitplan

Liebe Kolleginnen liebe Kollegen,

ab dem 1.April 2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie anzuwenden, auch wenn zur Zeit immer noch nicht alle Regelungen bekannt sind und insbesondere die Vergütung noch offen ist. Wir werden Sie so bald wie möglich umfassend informieren. Hier ist der aktuell bekannte Umsetzungs-Zeitplan:

Reform der Psychotherapie-Richtlinie – der Zeitplan:

16.06.2016: Der Beschluss einer reformierten Psychotherapie-Richtlinie wird vom Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefasst.

24.11.2016: Korrekturen des Beschluss einer reformierten Psychotherapie-Richtlinie werden durch das Plenum des G-BA nach Intervention durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verabschiedet.

Dez. 2016/Jan.2017: Verhandlungen von KBV und Krankenkassen über die Psychotherapie-Vereinbarung (Konkretisierungen der Psychotherapie-Richtlinie), hierzu gehören auch Veränderungen an den Formularen.

Feb.2017: Unterschriftsverfahren zwischen den Vertragspartnern GKV-SV und KBV zur Psychotherapie-Vereinbarung läuft – Veröffentlichung der neuen PT-V nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens ist zu erwarten.

22.02.2017 – 31.03.2017: Bewertungsausschuss tagt und beschließt die Vergütung der neuen Leistungen Sprechstunde und Akutversorgung. Darüber hinaus muss der Bewertungsausschuss im Rahmen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie auch seinen Beschluss vom 22.09.2015 zu den Strukturzuschlägen korrigieren/anpassen.

März 2017: Die Psychotherapie-Vereinbarung wird im Ärzteblatt veröffentlicht, die KBV wird über die neuen Regelungen und über neue Formulare informieren.

01.04.2017: Die neue Psychotherapierichtlinie tritt in Kraft. Damit gehören die neuen Leistungen Sprechstunde, Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe zum Leistungsspektrum einer psychotherapeutischen Kassenpraxis.

Ab 01.04.2017: Terminservicestellen müssen Angebote der Psychotherapeuten vermitteln: Sprechstunde und zeitnah notwendige Behandlung. Die konkrete Umsetzung ist noch strittig.

Ca. Mai 2017: Beschlussfassung im G-BA über die Umsetzung der Befugnisse für Psychotherapeuten (Verordnung von Soziotherapie, Krankenhausbehandlung, med. Reha, Krankentransport).

Ab 01.04.2018: Mind. 50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor Aufnahme einer Psychotherapie verpflichtend für Patienten.

 

Weitere Informationen und Angebote durch die DPtV:

März 2017: In der März-Ausgabe unserer Zeitschrift Psychotherapie Aktuell werden Sie einen umfangreichen Artikel mit den Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, Erläuterungen zur Psychotherapie-Vereinbarung sowie etlichen Hinweisen zur konkreten Umsetzung finden.

April 2017: Voraussichtlich im April werden wir eine Online-Schulung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung auf unserer Homepage anbieten.

2017: Etliche Vorträge, Workshops und Seminare zur Umsetzung der Psychotherapie- Richtlinie in der Praxis werden wir durch Angebote der Landesgruppen und DPtV Campus, z.T. auch in Kooperation mit der regionalen KV oder Kammer realisieren. Viele Veranstaltungen sind schon ausgebucht, weitere sind in Planung. Bitte informieren Sie sich hier.