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  • Veröffentlichungsdatum 21.09.2010
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Satte Gewinne für die Ärzte? Nicht für die Psychotherapeuten!

Pressemitteilung 04/2010

Die öffentliche Wahrnehmung von hohen Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verkennt, dass es zwischen den Arztgruppen enorme Einkommensdifferenzen gibt. So liegen die Psychotherapeuten mit einem Reinertrag von weniger als 40.000 Euro mit Abstand an der untersten Stelle der Einkommensskala. Mit Privateinnahmen von 15 Prozent sind es etwa 45.000 Euro.

„Zwar haben auch die Psychotherapeuten von der Vergütungsreform mit einer zehnprozentigen Steigerung ihrer Honorare profitiert. Dies hat jedoch am Abstand zu den ärztlichen Einkommen nichts geändert. Dies zeigen die Zahlen, die dem Bundesministerium für Gesundheit über die Abrechnungsergebnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen für 2009 jetzt vorliegen, ganz deutlich“ sagt der Dipl.-Psychologe und Psychotherapeut Dieter Best, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Selbst bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitsleistung von 51 Stunden ist es nicht möglich, ein Honorar zu erzielen, das dem der somatisch tätigen Ärzte vergleichbar wäre. Das wird so lange so bleiben, wie die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen an dem Beschluss festhält, dass die Vergütung eines an der Belastbarkeitsgrenze arbeitenden Psychotherapeuten nicht höher sein darf als die des durchschnittlich arbeitenden Facharztes.“