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  • Veröffentlichungsdatum 18.04.2017
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Stellungnahme der DPtV zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes

Der Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes berücksichtigt die Interessen der Psychotherapeuten nicht in dem gewünschten Maße.
Psychotherapeuten sind ihrer Profession nach Berufsgeheimnisträger und sollten vor staatlichen Eingriffen ebenso wie Geistliche, Abgeordnete, Strafverteidiger und neuerdings Rechtsanwälte besonders geschützt werden.

Wir wünschen uns vom Gesetzgeber eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) dahingehend, dass dem Schutz der Berufsgruppe der Psychotherapeuten als Berufsgeheimnisträger ausreichend Rechnung getragen wird und auf diese Weise das enge Vertrauensverhältnis zwischen dem/der Psychotherapeut/in und dessen/deren Patient/in ausreichenden Schutz erfährt.

Konkret fordern wir eine Änderung der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen der §§ 41 Abs. 3, 62 Abs. 1 und Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BKAG (BKAG-E) dahingehend, dass Psychotherapeuten ebenfalls ein uneingeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden zusteht und Gefahrenabwehrmaßnahmen gegen die Praxis von Psychotherapeuten unterbleiben.