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  • Veröffentlichungsdatum 30.05.2017
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) begrüßen wir sehr. Gerade für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat der Kinderschutz oberste Priorität und ist gleichzeitig Motivation und Grundlage für deren tägliche Arbeit.

Wir begrüßen, dass Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der Einschätzung des Vorliegens einer Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter eingebunden werden können. Allerdings fordern wir eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass eine dahingehende Pflicht zur Mitwirkung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht besteht, damit das für eine Psychotherapie notwendige Vertrauensverhältnis während einer Psychotherapie nicht gestört wird.