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  • Veröffentlichungsdatum 16.04.2019
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Stellungnahme zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz aktualisiert

Die DPtV wendet sich mit einer aktualisierten Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG) erneut an die Politik.

Nach wie vor begrüßen wir den Gesetzentwurf. Gegenüber dem Referentenentwurf enthält der Kabinettsentwurf aber einige Änderungen, die wir in unserer erneuten Stellungnahme kommentieren.

Nachbesserungsbedarf sehen wir hinsichtlich der Legaldefinition bei der Ausübung heilkundlicher Psychotherapie sowie bei der Sicherung der Verfahrensvielfalt und der Studiendauer. Wir schlagen auch vor, die Pflicht zur somatischen Abklärung zu ersetzen durch die Einführung des Überweisungsverfahrens zur Einbeziehung somatischer Befunde in die psychotherapeutische Arbeit. Ergänzungsbedarf sehen wir zudem bei Übergangs- bzw. Härtefallregelungen für die derzeitigen „Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)“ sowie für die Gleichstellung der „alten“ Berufe mit dem neuen Beruf, insbesondere bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Weiteren Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Hierzu hat der Justiziar der DPtV, Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz, einen ersten Regelungsvorschlag zur Förderung erstellt, die wir ebenfalls der Politik übersandt haben.

In den vergangenen Wochen haben wir in intensiven Gesprächen mit Vertretern der Politik unsere Änderungsvorschläge vortragen können. Ob unsere Anliegen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Nach derzeitigem Stand lautet der weitere Zeitplan für den Gesetzentwurf wie folgt:

9.5.19: 1. Lesung Bundestag, 15.5.19: Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, 27.6.19: 2. und 3. Lesung im Bundestag, 20.9.19: Zweiter Durchgang im Bundesrat

Stellungnahme der DPtV zum PsychThGAusbRefG vom 12.4.19

Finanzierungsvorschläge zur ambulanten Weiterbildung von RA Dr. M. Plantholz