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  • Veröffentlichungsdatum 02.01.2019
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Studie zur Gruppenpsychotherapie - Der Bundesvorstand bittet Sie um Unterstützung

BARGRU-Studie: Welche Barrieren sehen GruppenpsychotherapeutInnen gegenüber der ambulanten Gruppenpsychotherapie?

In Deutschland sind etwa 8.500 PsychotherapeutInnen zur ambulanten Gruppenpsychotherapien im KV-System zugelassen. Derzeit bieten jedoch nur etwa 300 PsychotherapeutInnen Gruppenpsychotherapie (GrPT) nach den Psychotherapie-Richtlinien an. Also realisieren 95% der zur GrPT Zugelassenen keine GrPT-Indikation. Unstrittig können nicht alle psychischen und psychosomatischen Störungen ausschließlich gruppenpsychotherapeutisch behandelt werden. Jedoch ist auch  das „Reservepotential“ die tatsächlich vorhandene, aber ungenutzte Expertise für ambulante Gruppenpsychotherapie evident.

Die BARGRU-Studie (Barrieren bei GruppenpsychotherapeutInnen gegenüber der ambulanten GrPT für die GKV) fragt, warum ambulante GrPT aktuell nur eine marginale Rolle spielt, obwohl bereits 2005 die Vergütung für diese Indikation angehoben und die Bürokratie vereinfacht wurde. Begründet wurde die bessere Vergütung  mit komplexerem administrativen Aufwand für die Behandler. Diese Maßnahmen brachten jedoch keine signifikante Zunahme der Abrechnungshäufigkeit von GrPT. Sie stieg lediglich in gleicher Relation wie die  Einzeltherapie – mit Ausnahme der häufigeren Kurzzeit-GrPT in der VT. Inzwischen wurden noch weitere administrative Verbesserungen für die GrPT eingeführt. Dennoch wird GrPT in vielen Landkreisen wird überhaupt nicht angeboten. Auch in großen Städten besteht eine eklatante Unterversorgung für alle sozialrechtlich zugelassenen Verfahren. Besonders gering ist das Angebot an GrPT für Kinder und Jugendliche.

Welche Motive bei der flächendeckenden Unterversorgung mit ambulanter GrPT eine relevante Rolle spielen, soll in der BARGRU-Studie u. a. mit Hilfe einer bundesweiten Fragebogen-Erhebung herausgearbeitet werden. Die Fragebögen werden über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen an alle ärztlichen, psychologischen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die über eine Berechtigung zur Abrechnung ambulanter GrPT-Leistungen verfügen, Anfang 2019 postalisch versandt werden. Angesichts der aktuellen Datenschutz-Diskussion haben wir diesen traditionellen Erhebungsweg per Post gewählt, um den KollegInnen die absolute Sicherheit einer anonymisierten Datenerhebung garantieren zu können. Den Fragebögen wird ein freigemachter Rückantwort-Umschlag beigefügt sein.

Inhaltlich thematisieren die Fragebögen sowohl organisatorische als auch administrative Hindernisse sowie die Relevanz von Kosten für die Vorhaltung entsprechend nutzbarer GrPT-Räume und auch persönliche Motive. Weiterhin ist vorgesehen, auch im Klartext persönliche Einschätzungen anonymisiert zu formulieren. Die Erarbeitung der Fragebögen wird durch vier Fokus-Gruppen auf Plausibilität und inhaltliche Vollständigkeit überprüft, bevor sie ins Feld gehen.

Ziel der Studie, die auch von der KBV unterstützt wird, ist die Erarbeitung von Strategien für die Anbieter (GruppenpsychotherapeutInnen) und die Gesundheitspolitik (KVen sowie die Kostenträger), die eine Erhöhung realisierter Indikationen ambulanter GrPT in Deutschland ermöglichen könnte.

Da es sich bei dieser vom Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Studie um eine Chance handelt, einen Sektor der bundesweiten psychotherapeutischen Versorgung im Lichte des öffentlichen Interesses zu beforschen, rufen wir alle Anfang 2019 angeschriebenen PsychotherapeutInnen auf, sich an der Studie, die ihnen nur wenig Mühe abverlangt, möglichst zahlreich zu beteiligen! Je höher die Rücklauf-Quote der Fragebögen ist, umso mehr Gehör können sich die aus der Studie resultierenden Verbesserungsvorschläge verschaffen.

Für Rückfragen steht als Studienleiter zur Verfügung:

Univ.-Prof. Dr. Dr. med. Gereon Heuft
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie
Universitätsklinikum Münster
Domagkstr. 22
D-48149 Münster
Tel.: 0251-83 52 902
Email: psychosomatik@ukmuenster.de