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  • Veröffentlichungsdatum 05.07.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

„Studierende müssen ihre Zukunft planen können – die Angst ist groß“

Bundesrat fordert Regelung der Weiterbildungs-Finanzierung

„Der Bundesrat fordert ebenfalls, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nun endlich geklärt werden muss. Hier muss sich nun etwas bewegen, damit die Studierenden ihre Zukunft planen können. Die Demonstrationen der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Angst wirklich groß ist“, kommentiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), die heute verabschiedete Stellungnahme des Bundesrats zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Darin fordert der Bundesrat zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.

Weiterbildung kostet Praxen 2700 Euro im Monat

„Für die weiterbildenden Praxen und Kliniken gibt es keine geregelte Finanzierung. Aber auch sie übernehmen die Weiterbildung – nicht nur die Weiterbildungsambulanzen“, kritisiert Hentschel. „Die DPtV hat berechnet, dass die Einnahmen durch die Arbeit einer Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PtW) nicht die Kosten der Weiterbildung decken. Praxisinhaber*innen bräuchten etwa 2700 Euro monatlich, um eine*n PtW finanzieren zu können. Es zeichnet sich ab, dass potenzielle Weiterbildungsstätten daher mit der Umsetzung der Weiterbildung zögern, weil die finanzielle Situation unzureichend geregelt ist.“

Notwendige Bestandteile der Weiterbildung absichern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Absicherung von Theorievermittlung und Selbsterfahrung als zentraler Bestandteil der Weiterbildung geboten sei. Die Supervision stehe im unmittelbaren Zusammenhang zu den Behandlungsleistungen von Weiterbildungsteilnehmenden, da diese zwingend der Anleitung und Kontrolle durch Fachpsychotherapeut*innen bedürfen. Die Finanzierung sei daher zu berücksichtigen. „Wir begrüßen diese klare Argumentation. Notwendig sind allerdings auch noch die Anpassungen der Zulassungsverordnung und der Bundespflegesatzverordnung zur Absicherung der Weiterbildung in Praxen und Kliniken“, ergänzt Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der DPtV.