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  • Veröffentlichungsdatum 01.10.2018
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TSVG - Kabinettsentwurf

Vorschlag Nr. 51 b) zur Überarbeitung des § 92 SGB V Abs. 6a wird von der DPtV abgelehnt

Im Kabinettsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) findet sich unter der Nr. 51 a) die Formulierung:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten.“

Dieser Vorschlag wird von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung abgelehnt.

Eingebracht von den Vertretern der Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztlichen Psychothotherapeuten hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Sitzung am 28.09.2018 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution diesen Entwurf abgelehnt und den Vorstand der KBV aufgefordert, sich für die Streichung dieses Passus einzusetzen:
http://www.kbv.de/media/sp/2018_09_28_Resolution_TSVG.pdf

Der Vorschlag im Kabinettsentwurf passt zu Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn am 26. September in einer Aussprache des Bundestags, in der er u.a. behauptete, eine größere Anzahl von Psychotherapeuten führe nicht zu besserer Versorgung der Patienten, und Psychotherapeuten würden eher den ‚angenehmen‘ Patienten einen Termin geben, als den Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf. Nachzulesen unter:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19051.pdf, Seite 5329 ff

Die Vorwegnahme von Kritik an diesen Äußerungen als ‚mit großen Emotionen verbunden‘ und ‚shitstorm‘ macht die Sache nicht besser.
Wir werden uns gegen diesen Gesetzentwurf einsetzen, der psychisch kranke Menschen und ihre Behandler (wieder einmal) diskriminiert.
Wir laden Herrn Spahn ein, mit uns über die Nöte und die Versorgungslage psychisch kranker Menschen zu debattieren!