Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 23.11.2018
  • Ort
  • Art Meldung

Verlängerung der Telematikinfrastruktur (TI) Anschluss- und Bestellfrist

Die Frist, innerhalb derer die psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen an die Telematikinfrastruktur anzuschließen sind, wurde aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf den 1. Juli 2019 verschoben. Entsprechende Verträge mit Anbietern sind jedoch bis Ende März 2019 abzuschließen.

Die Verschiebung der Fristen für die Bestellung bzw. Inbetriebnahme des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur um 3 bzw. 6 Monate war überfällig, da bei vielen ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen die mit der Praxissoftware kompatiblen Konnektoren weiterhin nicht lieferbar sind.

Unsere aktuellen Hinweise für Sie lauten daher:

  • Sie können sich mit der Bestellung der TI bis zum 1. Quartal 2019 Zeit lassen. Möglicherweise werden die Preise der Anbieter noch einmal reduziert.
  • Praxisgemeinschaften können sich einen Konnektor teilen (für die Kartenlesegeräte wird dies nicht empfohlen). Für jede/n weitere/n Nutzer/in muss das zugehörige „Aufbaupaket“ mitbestellt werden. Alle Praxisinhaber/innen einer Praxisgemeinschaft erhalten jedoch die volle Erstattung. Hier dürften zumindest keine finanziellen Verluste eintreten.
  • Wenn Sie sich für das derzeit einzige deutlich preiswertere Angebot zur Selbstinstallation entscheiden möchten, empfehlen wir zu berücksichtigen, dass die PVS-Anbieter für die Freischaltung ihrer Software für die Telematikinfrastruktur zusätzliche Lizenzgebühren verlangen können. Holen Sie sich dazu ggf. ein verbindliches Angebot Ihres PVS-Herstellers ein. Des Weiteren sollten Sie sicherstellen, dass die Installation fachgerecht durchgeführt wird.