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  • Veröffentlichungsdatum 24.07.2019
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Volle Kraft zurück? – DPtV unterstützt Umfrage zu neuer Psychiatrie-Personalverordnung

Nach fast 30 Jahren soll die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) zum 1. Januar 2020 aktualisiert werden. Diese regelt die Mindestpersonalausstattung in psychiatrischen Krankenhäusern. Nach Informationen der Gewerkschaft „ver.di“ plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), im September neue Richtlinien zu der Verordnung zu veröffentlichen. Schon lange klagen Angestellte über einen Fachkräftemangel in den Psychiatrien. Statt einer personellen Verbesserung befürchtet „ver.di“ nun sogar eine Verschlechterung der Versorgung. An einem bundesweiten Aktionstag am 10. September 2019 soll deshalb auf die Probleme von Patient*innen und Beschäftigten aufmerksam gemacht werden. Noch bis zum 16. August 2019 sammelt die Gewerkschaft Daten zu der realen Versorgungssituation in den einzelnen Psychiatrien. In der Umfrage „Versorgungsbarometer“ sollen die Mitarbeiter*innen befragt werden. Ziel ist es, mindestens 1.000 Antworten zu erhalten.

Für die neue PsychPV fordern „ver.di“ wie auch die DPtV:

  • mehr therapeutisches und pflegerisches Personal statt einer Fortführung des schlechten Ist-Zustands
  • Psychotherapeut*innen und PiA müssen endlich in den neuen Regelungen zur Personalausstattung vernünftig abgebildet werden.
  • Konsequenzen, wenn nicht genügend Personal vor Ort ist
  • Ausfallzeiten wie Urlaub oder Krankheit sollen realistisch eingeplant werden, um Personalmangel zu verhindern.

Laut „ver.di“ orientiert sich der Entwurf des G-BA nicht am Bedarf der Patient*innen. Die Gewerkschaft fordert daher, eine unabhängige Expertenkommission unter Einbeziehung von Beschäftigten der Psychiatrien und Patientenvertreter*innen mit der Entwicklung eines bedarfsgerechten Personalbemessungssysstems zu beauftragen. Bis dahin solle die bisherige PsychPV als Grundlage dienen. Sie müsse jedoch dringend am Bedarf angepasst werden. Für Psychotherapeut*innen ist es wichtig, dass die seit 1999 hinzugekommenen Berufsgruppen endlich in die PsychPV aufgenommen werden. Derzeit werden darin weder Psychotherapeut*innen noch Psychotherapeut*innen in Ausbildung berücksichtigt.

Nach Angaben der BPtK erhielten Patienten mit einer Schizophrenie 2017 in Kliniken pro Woche im Durchschnitt nicht einmal ein 25-minütiges Einzelgespräch bei Ärzten, Psychotherapeuten oder Psychologen. Dies ist nicht leitliniengerecht und bedarf dringend der Verbesserung.