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  • Veröffentlichungsdatum 12.07.2019
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Weiter Kritik am Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Am 10. Juli 2019 beschloss das Bundeskabinett seinen Entwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG). Mit dem Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. Zum vorangegangenen Referentenentwurf hatte die DPtV bereits in einer Stellungnahme gefordert:

  • Der Schutz der Patientendaten muss oberste Priorität haben.
  • Die Nutzung der ePA muss freiwillig sein.
  • Ein differenzierteres Berechtigungsmanagement und ein selektiver Zugriff auf die ePA muss möglich sein.
  • Digitale Gesundheits-Software muss eine Qualitätsprüfung durchlaufen, bevor sie in die Versorgung gelangt.
  • Die Indikationsstellung darf ausschließlich durch approbierte Ärzte und Psychotherapeuten erfolgen und nicht durch Krankenkassen.
  • Aufwand und Kosten der Digitalisierung müssen in angemessenem Verhältnis zueinander stehen.
  • Die Praxen müssen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur unterstützt werden.

Der neue Kabinettsentwurf hielt jedoch nur wenige Änderungen bereit. Einige kontroverse Punkte fielen weg:

  • Wegen Datenschutz-Bedenken sind die geplanten weiteren Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nun nicht mehr zu finden.
  • Die Regelung, dass eine Aufklärung des Patienten auch ohne physische Anwesenheit möglich sein soll, ist ebenfalls nicht mehr enthalten.

Neu hingegen ist eine Schiedsstelle, die dann aktiv werden soll, wenn sich GKV-Spitzenverband und die Hersteller digitaler Gesundheits-Software nicht über eine Vergütung einigen können.