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  • Veröffentlichungsdatum 02.02.2016
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Wichtig! - Legen Sie Widerspruch gegen Ihren Honorarbescheid ein.

Aktuell oder in den nächsten Tagen finden Sie in Ihren Briefkästen den Honorarbescheid für das Quartal 3-2015. Auch weiterhin raten wir Ihnen, dagegen und gegen die kommenden Honorarbescheide Widerspruch einzulegen!

Wir halten die aktuelle Vergütung für rechtswidrig und in der Sache unangemessen und werden sie in verschiedenen Honorarklageverfahren der Prüfung durch die Gerichte unterziehen. Dabei gilt weiterhin, nur wer Widerspruch eingelegt hat, wird von einem positiven Verfahren Ergebnis profitieren können.

Wir gehen davon aus, dass die meisten Honorarbescheide den zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 berücksichtigen.

Im  Mitgliederbereich unserer Homepage (INTERN, Materialien zum Download, Formulare/Vorlagen) finden Sie einen Musterwiderspruchstext gegen den Honorarbescheid 3 -2015  den Sie dann einsetzen können, wenn der Honorarbescheid den Beschluss des Bewertungsausschuss bereits berücksichtigt.

Wenn der Beschluss noch nicht berücksichtigt wurde, so verwenden Sie den in den letzten Jahren üblichen Widerspruchstext. Auch diesen finden wir im Mitgliederbereich unserer Homepage (INTERN, Materialien zum Download, Formulare/Vorlagen)

Da die KVen jedoch unterschiedlich auf den Beschluss des  Bewertungsausschuss reagieren und ihre Honorarbescheide entsprechend unterschiedlich formulieren, kann ein abweichender Widerspruchstext notwendig sein. Bitte schauen Sie auch auf die Seiten Ihrer Landesgruppe.