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  • Veröffentlichungsdatum 09.10.2015
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Widerspruch einlegen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 22. September hat der erweiterte Bewertungsausschuss einen Beschluss zur Neubewertung der genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen gefasst (Lesen Sie dazu unsere Meldung vom 25.09.2015).
Dieser Beschluss führt zu einer Nachvergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen beginnend mit dem 1. Quartal 2012 bis heute, sowie zu einer aktuellen Honorarerhöhung für diese Leistungen.

Bevor dieser Beschluss rechtskräftig werden kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit bis zu 2 Monate Zeit, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen und diesen gegebenenfalls zu beanstanden, dem Bewertungsausschuss Auflagen zu erteilen oder aber die Nicht-Beanstandung zu erklären.

Die DPtV fordert das Gesundheitsministerium juristisch begründet zu einer Beanstandung auf, weitere Verbände und Psychotherapeutenkammern werden sich in gleicher Weise äußern.

Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass der Honorarbescheid für das Quartal 2-2015, den die Niedergelassenen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesen Tagen erhalten, noch keine Änderung in der Honorarsystematik und Vergütung enthält.

Legen Sie gegen diesen Honorarbescheid Widerspruch bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Nur so erhalten Sie sich die Möglichkeit der Neubescheidung und Nachvergütung (s.o.).

Den Musterwiderspruch finden Sie im Mitgliederbereich der DPtV- Homepage – der Text bleibt zunächst unverändert.

Sobald die KVen die Nachvergütung ab 2012 berechnet und in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt haben, werden wir erneut spezifisch angepasste Musterwidersprüche  bereitstellen.

Es gibt deutliche Hinweise, dass der jetzt gefasste Beschluss die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur rechtskonformen Mindestvergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen an mehreren Stellen erheblich unterläuft.

Über weitere Maßnahmen werden wir Sie kurzfristig informieren.

Ihr DPtV Bundesvorstand