Aktuelles
Update Corona-Impfungen: Psychotherapeut*innen ohne KV-Zulassung - FRIST 15.03.21
Sehr geehrte Mitglieder,
die Psychotherapeutenkammer Berlin hat einen Weg gefunden, Corona-Impfungen für Psychotherapeut*innen, die keine KV-Zulassung haben, möglich zu machen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich dafür zeitnah, bis zum 15.03.2021 um 18 Uhr bei der Psychotherapeutenkammer gemeldet haben müssen.
Alle Details zum genau Vorgehen finden Sie im folgenden, von der Psychotherapeutenkammer versandten Informationstext:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
Vorstand und Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin haben sich in Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der KV Berlin sehr dafür eingesetzt, dass alle unsere Mitglieder zeitnah ein Impfangebot erhalten werden. Für die meisten von Ihnen werden sich auf der Grundlage dieser Absprachen nun Möglichkeiten für einen Impftermin ergeben. Gemäß § 3 der Impfverordnung „Schutzimpfungen mit hoher Priorität“ sind für Psychotherapeut*innen insbesondere die folgenden Sätze relevant:
„4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren…“
Insbesondere trifft diese Verordnung zu auf:
- Psychotherapeut*innen in Praxen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- Psychotherapeut*innen in Privatpraxen
- Psychotherapeut*innen, die im Rahmen vom KJHG tätig sind
- Psychotherapeut*innen im institutionellen Kontext mit Patientenkontakt
Für diese Mitgliedergruppen besteht die Möglichkeit, einen Impftermin zu beantragen. Die PTK Berlin wird allein auf Grundlage Ihrer Angaben einen Datensatz zusammenstellen, der aufgrund der eng gesetzten Frist ohne weitere inhaltliche Bearbeitung an die KV Berlin übermittelt wird. Die KV Berlin versendet die von der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung generierten Impfcodes an Sie. Alle weiteren Angaben (z. B. Alter u. ä.) werden bei der Terminvergabe im Impfzentrum abgefragt, von dort erhalten Sie auch konkrete Termine und alle weiteren Informationen.
Dafür sind die folgenden Schritte notwendig:
- Sie geben Vornamen, Namen und E-Mailadresse in das folgende Formular ein à https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/anmeldung-covid-19-impfung
- Mit Ihrer Eingabe bestätigen Sie, dass Sie zu einer der in der Impfverordnung genannten Personengruppen gehören.
- Mit Ihrer Eingabe stimmen Sie der Datenübertragung an die KV Berlin (ausschließlich für diesen Zweck) zu.
- Mit Ihrer Eingabe bestätigen Sie Ihre Impfwilligkeit.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Grundsätze:
- Ihre Angaben müssen bis zum 15.03.2021, 18.00 Uhr in der PTK Berlin eingegangen sein. Nachmeldungen kann die KV-Berlin aus organisatorischen Gründen bis auf Weiteres nicht entgegennehmen!
- Sie sind für die Richtigkeit Ihrer Angaben selbst verantwortlich. Die PTK Berlin haftet nicht für die inhaltlichen Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihrer Angaben!
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Corona-Impfschutzverordnung drohen Strafen (IfSG § 73 und 74). Die Rechtstexte finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html und https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
- Erhaltene Impfcodes dürfen nicht weitergegeben werden.
- Falls Sie bereits von Ihrem Arbeitgeber oder Dritten einen Impfcode erhalten haben, entfällt der Anspruch für Sie.
- Freiwillige Mitglieder und PiAs erhalten Impfungen über die Institute. Die PTK hat dazu eine Liste der Institute an die Senatsverwaltung geschickt.
- Wir bitten darum, sich in öffentlichen Quellen selbst zu informieren und von Nachfragen an die Kammer abzusehen (Quellen u.a.:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de), damit möglichst schnell Impftermine vergeben werden können. Ausnahmsweise können Nachfragen bei der PTK Berlin per E-Mail unter info@psychotherapeutenkammer-berlin.de, Stichwort: Impfen, entgegengenommen werden. Wir werden uns bemühen, diese zeitnah zu beantworten - eine rechtzeitige Beantwortung zum oben genannten Fristende können wir jedoch nicht garantieren, wofür wir um Nachsicht und Verständnis bitten.
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Wir bitten Sie darum, sich bei Fragen direkt an die Psychotherapeutenkammer Berlin zu wenden.
Es grüßt Sie,
der Landesvorstand Berlin