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  • Veröffentlichungsdatum 19.12.2019
  • Ort Leverkusen
  • Art Meldung

Nachvergütung: Sonder-Mitglieder-Rundbrief der Landesgruppe Nordrhein

Nachvergütung in Nordrhein und Musterverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf

Die KV Nordrhein hat am 10.12.2019 einen Abrechnungsergänzungsbescheid zur gerichtlich erstrittenen Nachvergütung für die Jahre 2009 bis 2018 versendet. Mit einem Sonder-Rundbrief informieren wir unsere Mitglieder über das weitere Procedere im Hinblick auf die laufenden Musterverfahren in Nordrhein und vor dem Bundesverfassungsgericht.

D.h.: diese Informationen sind v.a. für Sie relevant, wenn Sie sich 2016 an der Musterklage der Landesgruppe Nordrhein vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Honorarbescheide der Quartale 1-2009 bis 3-2015 beteiligt haben.

Aber auch für die Quartale 4-2015 bis 4-2018, für die es eine Nachvergütung gibt und die nicht Gegenstand des o.g. Klageverfahrens sind, sollen die Bescheide „offen“ gehalten werden, um im Falle einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an einer eventuellen Nachvergütung teilhaben zu können; wir haben auch hierzu einen Verfahrensvorschlag ausgearbeitet.

Aufgrund des Entgegenkommens der KV Nordrhein, die laufenden Verfahren angesichts der anhängigen Verfassungsbeschwerden ruhend zu stellen, brauchen Sie für die dargestellten Erledigungen keineFrist zu beachten.

Mitglieder finden den Sonder-Rundbrief nebst der notwendigen Mustervorlagen hier.
Wir wünschen Ihnen Allen schöne Weihnachtstage und einen guten Übergang in das Neue Jahr!

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Landesvorstand Nordrhein der DPtV

Andreas Pichler • Gerlinde Breidling • Felix Jansen • Julia Leithäuser • Barbara Lubisch • Olaf Wollenberg • Martin Zange

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