GOP

Neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP

Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft.

Für die neuen psychotherapeutischen Leistungen ist regelhaft der 2,3-fache Satz bzw. für die Diagnostikleistungen der 1,8-fache Satz angegeben. Es wurde unter den Verhandlungspartnern vereinbart, dass für die neuen Leistungen keine darüber hinaus erhöhten Steigerungssätze vorgesehen sind. Weiterhin wurde vereinbart, dass bei der Gebührenordnungsposition (GOP) 812a Akutbehandlung und Psychotherapeutische Kurzzeittherapie sowie bei der GOP 870a ergänzend auch ein aktueller psychischer Befund mit der GOP 801a erhoben und abgerechnet werden kann. Der psychische Befund kann ebenso auch neben den bisher angewandten GOP für die Einzelbehandlung GOP 861, GOP 863 und GOP 870 sowie für die entsprechenden probatorischen Sitzungen erhoben und abgerechnet werden. Die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes bedeutet einen zusätzlichen Zeitansatz und eine Dokumentation des Ergebnisses.

Die Beihilfestellen von Hamburg und Schleswig-Holstein sind aktuell von der Vereinbarung ausgenommen. Diese Beihilfestellen behalten sich vor, eigene Regelungen zu treffen. Hierzu haben wir empfohlen, dass die Psychotherapeutenkammern der beiden Länder direkt mit den Landesbeihilfestellen Kontakt aufnehmen und um Aufnahme der Vereinbarung in die jeweilige Landesbeihilfeordnung bitten.

Alle Analogleistungen und ihre Bewertungen finden Sie in unserer praktischen GOP-Tabelle. Weitere Infos auch in der Videoaufzeichnung zur Infoveranstaltung vom 22. Juli 2024 und dem Podcast mit Dieter Best. Ihre zahlreichen Fragen an uns und unsere Antworten darauf, finden Sie auch in der FAQ zur GOP.