Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die DPtV ist nicht verpflichtet, Anzeigeinhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Erhält die DPtV Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen, ist sie berechtigt, nach ihrem Ermessen Anzeigen ohne vorangegangene Benachrichtigung des…
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